Rund um Ihre Immobilie

IHRE IMMOBILIE - UNSERE AUFGABEN

I. WEG VERWALTUNG

Zu den Grundleistungen der WEG-Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren im § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben, die der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange sichern.

Kaufmännische Aufgaben (unter anderem):

  • Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
  • Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
  • Buchführung und Prüfung aller Geldein- und -ausgänge
  • Verwaltung und Disponierung des Geldverkehrs, Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen
  • Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
  • Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
  • Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
  • Mitwirken bei Wohnungsverkäufen
  • uvm.

Technische Aufgaben (unter anderem):

  • Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
  • Versicherungsabrechnung durchführen
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • uvm.

Rechtliche Aufgaben (unter anderem):

  • Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
  • Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge)
  • Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen,
  • Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen
  • uvm.

Organisatorische Aufgaben (unter anderem):

  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
  • Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften
  • Führung von Beschlusssammlungen
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • uvm.

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